Verfahren
Wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiprüfung bestehen.
- Haben Sie dies noch nicht, können Sie dafür einen Kurs beim Landesfischereiverband Bremen besuchen. Den Link zur Internetseite des Landesfichereiverband Bremen finden Sie unter „Weitere Informationen“ - "Wo kann ich mehr erfahren?".
Sie haben vom Landesfischereiverband Bremen den Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung bekommen?
- Dann können Sie sich den Stockangelschein in einem der BürgerServiceCenter ausstellen lassen.
- Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zu dem Termin.
- Nach der Prüfung der Unterlagen, bekommen Sie den Stockangelschein ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
- Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins.
- Mit dem Prüfungsnachweis können Sie sowohl den Stockangelschein als auch den Fischereischein beantragen.
- Wenn Sie mit der Stockangel fischen, müssen Sie die Regelungen des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und des Bremischen Fischereigesetz befolgen.
- Im Hafengebiet können die Hafenbehörden das Stockangelrecht und die Fischerei zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hafenbetriebes im Einzelfall einschränken oder verbieten.
- Die zuständigen Fischereibehörden können im Hafengebiet das Stockangelrecht und die Fischerei einschränken oder verbieten, wenn dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.