Verfahren

Wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiprüfung bestehen.

  • Haben Sie dies noch nicht, können Sie dafür einen Kurs beim Landesfischereiverband Bremen besuchen. Den Link zur Internetseite des Landesfichereiverband Bremen finden Sie unter „Weitere Informationen“ - "Wo kann ich mehr erfahren?".

Sie haben vom Landesfischereiverband Bremen den Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung bekommen?

  • Dann können Sie sich den Stockangelschein in einem der BürgerServiceCenter ausstellen lassen. 
    • Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
  • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zu dem Termin.
  • Nach der Prüfung der Unterlagen, bekommen Sie den Stockangelschein ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins. 
    • Mit dem Prüfungsnachweis können Sie sowohl den Stockangelschein als auch den Fischereischein beantragen.
  • Wenn Sie mit der Stockangel fischen, müssen Sie die Regelungen des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und des Bremischen Fischereigesetz befolgen.
  • Im Hafengebiet können die Hafenbehörden das Stockangelrecht und die Fischerei zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hafenbetriebes im Einzelfall einschränken oder verbieten.
  • Die zuständigen Fischereibehörden können im Hafengebiet das Stockangelrecht und die Fischerei einschränken oder verbieten, wenn dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.