Um die Steuererklärung einzureichen, müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck verwenden:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Stromsteuer auf der Internetseite des Zolls
Aktualisiert am 18.07.2025