Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Welche Fristen sind zu beachten?

Bitte beachten Sie die Fälligkeit der Hundesteuer.
Bei erstmaliger Festsetzung ist die Hundesteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
In den Folgejahren ist die Hundesteuer - ohne dass ein neuer Bescheid erteilt wird - automatisch am 15. Januar fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung von Stundungsanträgen erfolgt unverzüglich nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Finanzbehörde.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Bearbeitung eines Stunddungsantrags werden keine Gebühren erhoben. Im Falle der Gewährung einer Stundung von Steuern fallen jedochregelmäßig Zinsen an. Die Zinsenbetragen für jeden gestundeten Monat 0,5 Prozent des gestundeten Betrags.