Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Ab dem 01.09.2023 ist die Tageszulassung eines Fahrzeuges möglich. Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Die Tageszulassung kann online über die "internetbasierte Fahrzeugzulassung" beantragt werden.
Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe unter "Weitere Informationen").
Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters:
Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 FZV bedarf. Die zuständige Zulassungsbehörde vermerkt das Datum der Erstzulassung und das Datum der Außerbetriebssetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Zusätzlich wird der Sicherheitscode nach § 13 Absatz 1 Satz 2 FZV freigelegt und ein vorläufiger Zulassungsnachweis ausgestellt. Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115
Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit
entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".
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Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
49,10 EUR Persönlich in der Zulassungsbehörde. Weitere Gebühren können im Einzelfall entstehen.
17,50 EUR Online. Weitere Gebühren können im Einzelfall entstehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.
Aktualisiert am 10.11.2025