Verfahren

Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder.
Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 FZV bedarf. Die zuständige Zulassungsbehörde vermerkt das Datum der Erstzulassung und das Datum der Außerbetriebssetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Zusätzlich wird der Sicherheitscode nach § 13 Absatz 1 Satz 2 FZV freigelegt und ein vorläufiger Zulassungsnachweis ausgestellt. Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die das Fahrzeug führende Person den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.

  • Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
  • Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann die Reservierung, schon vor der Tageszulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
  • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115

Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115

Rechtsgrundlagen