Verfahren

Die Meldung muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Das unter „Formular/Online-Services“ zu findende Meldeformular ist zu senden an:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Der Zoohandel unterliegt nicht der Meldepflicht. Wer gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, hat ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglichen Eintragungen zu führen.

Wer in Bremen Tiere gefährlicher Arten (Giftschlangen, Giftspinnen, Riesenschlangen, u.a.) hält, hat beim Ordnungsamt Bremen eine Genehmigung zum Halten gefährlicher Tiere zu beantragen.