Sie sind hier:

Trassengenehmigung beantragen

  • Bauen und Immobilien

Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.
    Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.
    Grundsätzlich bietet Ihnen die Nutzung des Online-Dienstes „Breitband-Portal“  folgende Vorteile:

    • Übersichtliche Darstellung Ihrer eingereichten Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
    • Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
    • Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der zuständigen Behörde
    • Schnittstellen-Option für Integration in eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
    • Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), welche die zuständige Behörde bei der Umsetzung beachtet wissen möchte
    • Frühzeitige Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
    • Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung liegt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
    • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
    • Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur übertragen.
    • Zur Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
    • Sie haben die Verlegungsstrecke nach sonstigen Leitungen überprüft. Mehr dazu finden Sie unter weitere Informationen.
  • Ablauf

    Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen. 
    Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter „Online Services“ - Trassengenehmigung“.

    • Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung. 
    • Bei der Antragstellung muss die Baumaßnahme eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Lage, der vorgesehene Zeitraum, die Verlegeart, Material und Verlegtiefe.
    • Ein Nachweis über das vorliegende Wegerecht muss eingereicht werden und bei Dienstleistern zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens.
    • Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
    • Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
    • Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt.
    • Dieser Zeitraum kann sich bei erhöhter Schwierigkeit des Antrags um einen Monat verlängern. Darüber würden Sie informiert werden.
    • Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.

    Weitere Hinweise

    Sie müssen die Verlegungsstrecke nach sonstigen Leitungen überprüfen bzw. überprüft haben. Zur Recherche empfehlen wir Ihnen, sich bei dem ASSIP-Leitungsinformationszentrum zu erkundigen. Den Link zur Internetseite des ASSIP-Leitungsinformationszentrum finden Sie unter „Weitere Informationen“. 

    Rechtsbehelf:
    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. 
    Der Widerspruch kann schriftlich, per Niederschrift oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Karte mit genauer Lage der Maßnahme
    • Genaue Beschreibung der Maßnahme (zum Beispiel die zu errichtenden Komponenten, Angaben zu Mengen, Massen und Verlegetiefe, Zeitpunkt der Umsetzung)
    • Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
    • bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht
    • eine Lizenzurkunde der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
    • die Beteiligung von Organisationen, die von der Maßnahme betroffen sind.
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    3 Wochen Anträge sind mindestens 3 Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Wochen Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Ist der Antrag besonders schwierig, kann sich die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Sie werden darüber informiert.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 07.08.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm