Verfahren

Es wird gebeten, den Onlinedienst für den Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt zu verwenden und zusammen mit dem erforderlichen Lageplan von GeoInformation Bremen etwa 2 Monate vor der beabsichtigten Nutzung einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASV abrufbar:

www.asv.bremen.de - Aufgaben - Straßenerhaltung - Überfahrtsangelenheiten

Weitere Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Überfahren von Anlagen, die nicht dem BremLStrG unterliegen, wie z.B. Grundstücke Dritter, Gleisanlagen, Wasserläufe, Hochwasserschutzanlagen u.ä., gesonderte Erlaubnisse, Genehmigungen oder Gestattungen erforderlich sind.