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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen Partnerschaft und Familie

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

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Aktualisiert am 12.11.2025

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