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Übersicht Bankverbindungen für unbare Entrichtung der Steuern Steuern und Abgaben

Zahlungen an die Finanzämter im Land Bremen 

  • Basisinformationen

    Aus dem beigefügten Flyer „Bankverbindungen der Finanzämter in Bremen" ist ersichtlich, auf welches Konto der Finanzkassen fällige Steuerbeträge gezahlt werden müssen. Sie können Ihre Steuern und Abgaben automatisch von der Finanzverwaltung durch ein SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten! Durch die Teilnahmen am SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie sichergestellt, dass Ihre Zahlungen von fälligen Steuern und Abgaben rechtzeitig an die Finanzkasse erfolgen.

    Voraussetzungen

    Steuern sind unbar an die zuständige Finanzkasse zu zahlen.

  • Ablauf

    Überweisen Sie bitte an die zuständige Finanzkasse. Benutzen Sie hierfür die im zuletzt erhaltenen Schreiben der Finanzverwaltung genannte Bankverbindungen und geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an. Zuständige Finanzkassen sind, beginnend mit den Steuernummern

    • 60 (oder 460) und 57 (oder 457), die Finanzkasse in der Landeshauptkasse Bremen
    • 75 (oder 475), die Finanzkasse im Finanzamt Bremerhaven
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Ggf. werden für eine Überweisung Bankgebühren fällig. Bei verspäteten Zahlungen entstehen ggf. Säumniszuschläge.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Nachzahlungsbeträge sind rechtzeitig zum im Bescheid oder zur Mahnung aufgeführten Fälligkeitstermin unbar zu zahlen.

    - Vorauszahlungen sind unbar und so rechtzeitig zu leisten, dass diese zu den gesetzlichen Vorauszahlungsterminen bei der Finanzkasse eingegangen sind. Es handelt sich um die folgenden Vorauszahlungstermine (10. März, 10. Juni, 10.September, 10. Dezember bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer).
    - Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer sind am 15.2, 15.5, 15.8, und 15.11.unbar zu zahlen.
    - Die Fälligkeits-Termine (15.2., 15.5, 15.8 und 15.11) gelten auch für die Teilbeträge bei der Grundsteuer.
    - Die Beträge lt. den Voranmeldungen zur Umsatzsteuer sind bis 10. unbar zu entrichten.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Zahlungen sind so rechtzeitig zu leisten, dass die Beträge - unter Berücksichtigung des Bankweges - zum Fälligkeitstermin bei der zuständigen Finanzkasse eingegangen sind.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Kann ich Steuerbeträge auch in bar bezahlen ?

    Nein, eine Barzahlung ist nicht möglich; bitte überweisen Sie rechtzeitig die fälligen Beträge.

  • Warum muss ich Steuern nachzahlen ?

    Die Finanzkasse kann diese Fragen nicht beantworten.Die Begründung können Sie aus dem Steuerbescheid entnehmen. Rufen Sie hierfür das zuständige Finanzamt Bremen oder Bremerhaven an.

  • Auf welches Konto muss ich die Steuerbeträge überweisen ?  

    Sie finden die Kontoverbindungen der zuständigen Finanzkasse in Ihrem letzten Schreiben, Steuerbescheid, Mahnung etc. Bitte geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an.

  • Kann ich meine Steuern und Abgaben automatisch abbuchen lassen? (SEPA-Lastschriftmandat)

    Ja, hierfür müssen Sie dem Finanzamt Bremen oder Bremerhaven ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen unter http://www.finanzen.bremen.de/SEPA.

  • An welchen Zahlungsempfänger muss ich meine Steuerbeträge überweisen?

    Ab dem 05.10.2025 tritt die neue SEPA-Regelung „Verification of Payee“ bei allen Banken in Kraft. Das bedeutet, dass ein Abgleich stattfindet, ob die IBAN des Zahlungsempfängers und dessen Name mit den Angaben in der Überweisung übereinstimmen, die bei der Empfängerbank hinterlegt sind. Bitte achten Sie daher auf genaue Angaben beim Zahlungsempfänger:

    • Zahlungsempfänger für Finanzamt Bremen (Steuern): Landeshauptkasse Bremen
    • Zahlungsempfänger für Finanzamt Bremerhaven (Steuern): Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse)
    • Zahlungsempfänger für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Deichbeitrag, Landwirtschaftskammerbeitrag): Landeshauptkasse Bremen
    • Zahlungsempfänger für andere nicht steuerliche Forderungen aus Bremen (z.B. Bußgeld für Verkehrsordnungswidrigkeit, Gebühren, Beiträge): Landeshauptkasse Bremen

Aktualisiert am 11.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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