Häufig gestellte Fragen

  • Nein, eine Barzahlung ist nicht möglich; bitte überweisen Sie rechtzeitig die fälligen Beträge.

  • Die Finanzkasse kann diese Fragen nicht beantworten.Die Begründung können Sie aus dem Steuerbescheid entnehmen. Rufen Sie hierfür das zuständige Finanzamt Bremen oder Bremerhaven an.

  • Sie finden die Kontoverbindungen der zuständigen Finanzkasse in Ihrem letzten Schreiben, Steuerbescheid, Mahnung etc. Bitte geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an.

  • Ja, hierfür müssen Sie dem Finanzamt Bremen oder Bremerhaven ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen unter http://www.finanzen.bremen.de/SEPA.

  • Ab dem 05.10.2025 tritt die neue SEPA-Regelung „Verification of Payee“ bei allen Banken in Kraft. Das bedeutet, dass ein Abgleich stattfindet, ob die IBAN des Zahlungsempfängers und dessen Name mit den Angaben in der Überweisung übereinstimmen, die bei der Empfängerbank hinterlegt sind. Bitte achten Sie daher auf genaue Angaben beim Zahlungsempfänger:

    • Zahlungsempfänger für Finanzamt Bremen (Steuern): Landeshauptkasse Bremen
    • Zahlungsempfänger für Finanzamt Bremerhaven (Steuern): Finanzamt Bremerhaven (Finanzkasse)
    • Zahlungsempfänger für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Deichbeitrag, Landwirtschaftskammerbeitrag): Landeshauptkasse Bremen
    • Zahlungsempfänger für andere nicht steuerliche Forderungen aus Bremen (z.B. Bußgeld für Verkehrsordnungswidrigkeit, Gebühren, Beiträge): Landeshauptkasse Bremen