Wenn Sie eine veraltete Pilot:innenlizenz besitzen, die vor dem Jahr 2011 ausgestellt worden ist, können Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde umwandeln lassen.
Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2011 die Regularien für Pilot:innenlizenzen für den gesamten EU-Raum vereinheitlicht. Dadurch mussten Lizenzen in das neue Regelwerk überführt und umgewandelt werden.
Wenn Sie eine ältere Lizenz besitzen, heißt dies nicht zwingend, dass Sie die komplette Ausbildung erneut ablegen müssen. Stattdessen können Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen, dass Ihre Pilot:innenlizenz nach gewissen Bedingungen umgewandelt wird.
Gegebenenfalls ist eine Auffrischung erforderlich. Ihre zuständige Ausbildungsorganisation kann den Umfang dieser Ausbildung bestimmen.
Die zuständige Behörde wandelt nach bestandener praktischer Prüfung Ihre Pilot:innenlizenz um, wenn die erforderlichen Bedingungen des entsprechenden Umwandlungsberichts erfüllt sind.
Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
50,00 EUR bis 70,00 EUR für die Erteilung der Lizenz.
15,00 EUR bis 35,00 EUR für den erstmaligen Spracheintrag.
100,00 EUR Praktische Prüfung PPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
75,00 EUR Praktische Prüfung LAPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
40,00 EUR Praktische Prüfung SPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
40,00 EUR Praktische Prüfung BPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
Es gibt keine Fristen.
1 Woche bis 2 Wochen
Aktualisiert am 07.04.2026