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Umwandlung einer veralteten Privatpilot:innenlizenz nach aktueller Rechtslage beantragen

  • Mobilität und Fahrzeuge

Wenn Sie eine veraltete Pilot:innenlizenz besitzen, die vor dem Jahr 2011 ausgestellt worden ist, können Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde umwandeln lassen.

  • Basisinformationen

    Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2011 die Regularien für Pilot:innenlizenzen für den gesamten EU-Raum vereinheitlicht. Dadurch mussten Lizenzen in das neue Regelwerk überführt und umgewandelt werden.

    Wenn Sie eine ältere Lizenz besitzen, heißt dies nicht zwingend, dass Sie die komplette Ausbildung erneut ablegen müssen. Stattdessen können Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen, dass Ihre Pilot:innenlizenz nach gewissen Bedingungen umgewandelt wird.

    Gegebenenfalls ist eine Auffrischung erforderlich. Ihre zuständige Ausbildungsorganisation kann den Umfang dieser Ausbildung bestimmen.

    Die zuständige Behörde wandelt nach bestandener praktischer Prüfung Ihre Pilot:innenlizenz um, wenn die erforderlichen Bedingungen des entsprechenden Umwandlungsberichts erfüllt sind.

    Voraussetzungen

    • Gegebenenfalls theoretische Prüfung bei der Luftfahrtbehörde
    • Praktische Prüfung
  • Ablauf

    • Sie suchen sich eine Flugschule und üben so lange, bis Sie sich ausreichend sicher für eine praktische Prüfung fühlen.
    • Je nach Lizenz ist gegebenenfalls auch eine theoretische Prüfung bei der Luftfahrtbehörde erforderlich.
    • Anschließend melden Sie sich zur praktischen Prüfung bei der Luftfahrtbehörde an und bekommen eine prüfende Person zugewiesen.
    • Nach erfolgreich bestandener Prüfung und Erfüllung aller Bedingungen aus dem Umwandlungsbericht erhalten Sie eine neue Lizenz.

    Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Alte Pilot:innenlizenz
    • Gegebenenfalls Auffrischungsbericht der Flugschule
    • Gegebenenfalls Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz
    • Sprachnachweis bei Motorfluglizenzen
    • Funksprechzeugnis BZF oder AZF
    • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:
      • Für Leichtflugzeugpilot:innenlizenz (LAPL) Segelflugzeugpilot:innenlizenz (SPL) und Ballonpilot:innenlizenz (BPL): Klasse LAPL
      • Für Privatpilot:innenlizenz (PPL) Klasse 2
    • Persönliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    50,00 EUR bis 70,00 EUR für die Erteilung der Lizenz.
    15,00 EUR bis 35,00 EUR für den erstmaligen Spracheintrag.
    100,00 EUR Praktische Prüfung PPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
    75,00 EUR Praktische Prüfung LAPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
    40,00 EUR Praktische Prüfung SPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.
    40,00 EUR Praktische Prüfung BPL, zuzüglich Auslagen der prüfenden Person.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Woche bis 2 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.04.2026

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