Umwandlung von Pilot:innenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EASA ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Sie haben eine Pilot:innenlizenz, die nicht von einem Mitgliedstaat der EASA ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenz nach EU-Recht umwandeln.
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Basisinformationen
Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenz in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Jedoch können nicht alle Rechte übernommen werden.
Voraussetzungen
- Mindestflugerfahrung von 100 Stunden als verantwortliche:r Pilot:in
- Gültige Klassen- beziehungsweise Musterberechtigung
- Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
- Bestandene praktische Prüfung
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Ablauf
- Sie stellen einen Antrag per E-Mail oder per Post.
- Zusammen mit dem Antrag schicken Sie auch die erforderlichen Nachweise mit.
- Im Anschluss erhalten Sie per Post die neue Pilot:innenlizenz mit den eingetragenen Rechten.
Wenn Sie Fragen zu den Formularen haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
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Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
- Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
- Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
- Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ein ICAO-Sprachlevel (mindestens 4)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart – O
- Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde (ICAO DOC 155)
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 Woche bis 4 Wochen
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 02.04.2026