Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
Betriebsunfall direkt einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
gebührenfrei
Hinweis: Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
2 Tage bis 4 Wochen
Aktualisiert am 06.05.2026