Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

  • Bauen und Immobilien
  • Arbeitgeber sein

Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden.

    Voraussetzungen

    Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.

  • Ablauf

    Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.

    Betriebsunfall online melden:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Betriebsunfall direkt einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    Hinweis: Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Tage bis 4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 06.05.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm