Verfahren

Sie können die Genehmigungsfreistellung online oder schriftlich einreichen.

Online-Beantragung

  • Über den Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen. Den Link zum Online-Dienst finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
  • Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
  • Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit.
  • Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen. 
    • Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben.
  • Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Dienst.

Schriftlich

  • Reichen Sie die Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/ oder die Klarstellung ein.

Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.

Die Genhmigungsfreistellung ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bautätigkeitsstatistik-Online

  • Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgangs-/ Beseitigungserhebung kann auf der Bautätigkeitsstatistik Online (statistik-bw.de) online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Bautätigkeitsstatistik Online".

Übersicht der Rechtsgrundlagen

  • Einen Link zur Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen finden Sie auch unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen" .