Verfahren

Sie beantragen die Präqualifizierung bei einer Präqualifizierungsstelle des PQ-Vereins. Nach positiver Prüfung des Antrags startet das Verfahren der Präqualifizierung, welches mit dem Eintrag Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB endet.

Die Antragsstellung kann sowohl digital über den entwickelten Online-Dienst zur Beantragung der Präqualifizierung oder schriftlich direkt mit der Präqualifizierungsstelle erfolgen.

Schritte im Präqualifizierungsservice:

  • Sie rufen www.pq-online.eu auf und informieren sich über den Onlinedienst.
  • Sie stellen den Antrag. Hierzu führen Sie folgende Schritte aus:

1. Melden Sie sich mit Ihrem Unternehmenskonto an

2. Wählen Sie zwischen dem Baubereich oder Liefer- und Dienst-leistungsbereich aus

3. Wählen Sie eine PQ-Stelle aus

4. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein

5. Wählen Sie die Leistungsbereiche aus und laden Sie die zugehörigen Referenzen hoch 

6. Laden Sie weitere Unterlagen hoch

7. Versenden Sie den PQ-Antrag

  • Für Fragen stehen Ihnen Ihre ausgewählte Präqualifizierungsstelle zur Verfügung.
  • Es ist im laufenden Prozess ein Vertragsabschluss zwischen Ihrem Unternehmen und der Präqualifizierungsstelle erforderlich.
  • Die Vorbereitung des Vertrags obliegt der PQ-Stelle.
  • Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach.
  • Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt der PQ-Verein Sie in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB ein.
  • Sie erhalten eine Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer).

Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).

Schriftlicher Antrag:

  • Auf der Internetseite des PQ-Vereins https://www.pq-verein.de/ finden Sie alle auswählbaren Präqualifizierungsstellen.
  • Davon wählen Sie eine aus.
  • Auf deren Internetseiten finden Sie die geforderten Unterlagen im Überblick.
  • Diese füllen Sie aus und fügen alle geforderten Dokumente bei.
  • Entweder übermitteln Sie diese digital oder per Post an die Präqualifizierungsstelle.
  • Für Fragen stehen Ihnen Ihre ausgewählte Präqualifizierungsstel-le zur Verfügung.
  • Ein Vertragsabschluss zwischen Ihrem Unternehmen und der Präqualifizierungsstelle ist zwingend erforderlich. Dieser wird durch die PQ-Stelle vorbereitet.
  • Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraus-setzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach.
  • Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt der PQ-Verein Sie in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB ein.
  • Sie erhalten eine Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer).

Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Für Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich existiert ein anderes Verzeichnis. Dieses Verzeichnis heißt Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).

Als präqualifiziertes Unternehmen können Sie über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, Leistungsbereich etc. gefunden wer-den, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber oder private Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.

Rechtsbehelf:

Gegen die Entscheidung der Präqualifizierungsstelle kann Einspruch beim Beschwerdeausschuss des PQ Vereins eingelegt wer-den. Ebenfalls kann die Präqualifizierungsstelle gegen Entscheidungen des PQ-Vereins beim Beschwerdeausschuss Einspruch einlegen.

Das Beschwerdeverfahren ist im Einzelnen in der Beschwerdeordnung des PQ-Vereins geregelt. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung gegen die jeweilige Entscheidung.