Sie beantragen die Präqualifizierung bei einer Präqualifizierungsstelle des PQ-Vereins. Nach positiver Prüfung des Antrags startet das Verfahren der Präqualifizierung, welches mit dem Eintrag Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB endet.
Die Antragsstellung kann sowohl digital über den entwickelten Online-Dienst zur Beantragung der Präqualifizierung oder schriftlich direkt mit der Präqualifizierungsstelle erfolgen.
Schritte im Präqualifizierungsservice:
1. Melden Sie sich mit Ihrem Unternehmenskonto an
2. Wählen Sie zwischen dem Baubereich oder Liefer- und Dienst-leistungsbereich aus
3. Wählen Sie eine PQ-Stelle aus
4. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein
5. Wählen Sie die Leistungsbereiche aus und laden Sie die zugehörigen Referenzen hoch
6. Laden Sie weitere Unterlagen hoch
7. Versenden Sie den PQ-Antrag
Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).
Schriftlicher Antrag:
Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).
Für Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich existiert ein anderes Verzeichnis. Dieses Verzeichnis heißt Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Als präqualifiziertes Unternehmen können Sie über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, Leistungsbereich etc. gefunden wer-den, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber oder private Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.
Rechtsbehelf:
Gegen die Entscheidung der Präqualifizierungsstelle kann Einspruch beim Beschwerdeausschuss des PQ Vereins eingelegt wer-den. Ebenfalls kann die Präqualifizierungsstelle gegen Entscheidungen des PQ-Vereins beim Beschwerdeausschuss Einspruch einlegen.
Das Beschwerdeverfahren ist im Einzelnen in der Beschwerdeordnung des PQ-Vereins geregelt. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung gegen die jeweilige Entscheidung.
Aktualisiert am 08.07.2023