Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen für selbstständige Künstler und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Arbeitslosengeld II und Künstlersozialversicherung
Informationen für selbstständige Künstler und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Künstlersozialversicherung und Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit
Informationen für selbstständige Künstler und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Versicherung bei der KSK trotz (Neben-) Job?
Informationen für selbstständige Künstler und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: Versicherung bei der KSK für Studierende
Aktualisiert am 18.07.2025