Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Die Steuer wird vom Automatenaufsteller bzw. vom Veranstalter erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck unter Angabe von Aufstellort, Zulassungsnummer und Gerätenummer abzugeben.

Bei vorliegendem SEPA- Lastschriftmandat wird die Vergnügungsteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

Weitere Hinweise

Zuständig für die Vergnügungssteuer ist das Finanzamt Bremen, Haus des Reichs. Sie erhalten die Formulare im Internet unter finanzen.bremen.de Steuern / Formulare und Links / Vergnügungssteuer-Anmeldung. Diese Vordrucke nebst Anlagen erhalten Sie auch im Finanzamt Bremen, Haus des Reichs (Eingang Schillerstraße 22).Bitte verwenden Sie den Vordruck "Vergnügungsteuer- Anmeldung" und die für Sie erforderlichen Anlagen.