Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 12.05.2026