Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

    Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.

    Voraussetzungen

    • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
  • Ablauf

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 12.05.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm