Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug betreiben, müssen Sie eine Erlaubnis dafür beantragen. Diese ist befristet auf 3 Jahre.
Sie können die Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Dafür reichen Sie die dafür nötigen Unterlagen erneut bei der örtlich zuständigen Behörde ein.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 12.05.2026