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Verlängerung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen

  • Bauen und Immobilien

Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn verlängern, müssen Sie bei der Bergbehörde eine Zulassung beantragen.

  • Basisinformationen

    Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Abschlussbetriebsplan. Die Verlängerung des Abschlussbetriebsplans ist nur notwendig, wenn die Zulassung befristet wurde, die Frist bald abläuft und Sie absehbar mit den beantragten Tätigkeiten in der gesetzten Frist nicht fertig werden.

    Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. 

    Wollen Sie diesen Abschlussbetriebsplan verlängern, müssen Sie dafür ebenfalls eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen befristet zugelassenen Abschlussbetriebsplan haben.

  • Ablauf

    Sie können die Zulassung der Verlängerung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen. 

    Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Beantragung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder
      • ein Unternehmenskonto
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. 

    Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Sie müssen Ihre Verlängerung des Abschlussbetriebsplan bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
    • Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und deren Umsetzung und Beachtung von der Bergbehörde geprüft werden.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären.

      Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:

      • Bezugnahme auf den bestandskräftigen Abschlussbetriebsplan und seine Zulassung,
      • Angabe des Zeitpunktes, wann Sie die Durchführung der Tätigkeiten abgeschlossen haben werden
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    7 Tage bis 4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 24.02.2026

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