Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn verlängern, müssen Sie bei der Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Abschlussbetriebsplan. Die Verlängerung des Abschlussbetriebsplans ist nur notwendig, wenn die Zulassung befristet wurde, die Frist bald abläuft und Sie absehbar mit den beantragten Tätigkeiten in der gesetzten Frist nicht fertig werden.
Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet.
Wollen Sie diesen Abschlussbetriebsplan verlängern, müssen Sie dafür ebenfalls eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Sie müssen einen befristet zugelassenen Abschlussbetriebsplan haben.
Sie können die Zulassung der Verlängerung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.
Es gibt keine Frist.
7 Tage bis 4 Wochen
Aktualisiert am 24.02.2026