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Verlängerung eines Sonderbetriebsplans für Bergbau beantragen

  • Bauen und Immobilien

Wenn Ihr Bergbaubetrieb einen zugelassenen Sonderbetriebsplan hat, dieser demnächst abläuft und Sie diesen verlängern wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.

  • Basisinformationen

    Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.

    Wenn die Zulassung befristet wurde und Sie diesen Sonderbetriebsplan verlängern wollen, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.

    Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätzen beziehungsweise die Rechte über bergeigene Bodenschätze besitzen.
    • Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
    • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern. Auch der Schutz von Sachgütern muss durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
    • Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen Vorsorge treffen, dass
      • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
      • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
      • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
        • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
        • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden,
        • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
        • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
    • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, was die oben genannten Risiken abdeckt.
  • Ablauf

    Sie können die Zulassung der Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen. 

    Verlängerung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Beantragung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder
      • ein Unternehmenskonto
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. 

    Verlängerung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen: 

    • Sie müssen die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein. 

    Weitere Verfahrensschritte: 

    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Beantragung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Enthält Ihr Sonderbetriebsplan Maßnahmen, die den Aufgabenbereich anderer Behörden oder der Gemeinden als Planungsträger berühren, wird die Bergbehörde sie in das Zulassungsverfahren einbeziehen.
    • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihre Zulassung mitgeteilt wird.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären:
      • Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, dass alle Informationen, auf deren Grundlage die Bergbehörde Ihren Betriebsplan zugelassen hat, auch für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung zutreffen.
      • Hat die Bergbehörde bereits alle erforderlichen Unterlagen, so brauchen Sie diese nicht erneut einzureichen.
      • Die gewünschte Dauer der Verlängerung muss angegeben werden.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie dürfen mit Ihren im Sonderbetriebsplan beschriebenen Maßnahmen erst dann fortfahren, wenn Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans erhalten haben. Wenn die Frist der letzten Zulassung abgelaufen ist, müssen Sie die Maßnahmen bis zur Zulassung der Verlängerung einstellen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    7 Tage bis 4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 24.02.2026

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