Wenn Ihr Bergbaubetrieb einen zugelassenen Sonderbetriebsplan hat, dieser demnächst abläuft und Sie diesen verlängern wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Wenn die Zulassung befristet wurde und Sie diesen Sonderbetriebsplan verlängern wollen, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.
Damit Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:
Sie können die Zulassung der Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Verlängerung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Verlängerung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
172,50 EUR bis 1.725,00 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden
Sie dürfen mit Ihren im Sonderbetriebsplan beschriebenen Maßnahmen erst dann fortfahren, wenn Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans erhalten haben. Wenn die Frist der letzten Zulassung abgelaufen ist, müssen Sie die Maßnahmen bis zur Zulassung der Verlängerung einstellen.
7 Tage bis 4 Wochen
Aktualisiert am 24.02.2026