Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)
Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.
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Basisinformationen
Bei der Beantragung eines Visums sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die deutsche Auslandsvertretung erkennen kann, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat vorhanden sind.
Dieser Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung von einem in Deutschland lebenden Gastgeber geführt werden.
Mit der Verpflichtungserklärung werden
- die Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich der Erstattung aller öffentlicher Mittel, die evtl. für den Lebensunterhalt, die Versorgung mit Wohnraum, die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall aufgewendet werden müssen) und
- die Kosten der Ausreise (einschließlich Flugticket, auch Kosten einer evtl. zwangsweisen Abschiebung bis zum ausländischen Zielort, Begleiterkosten, Verpflegungskosten, Kosten einer Haftunterbringung usw.)
vom Beginn der Gültigkeit des Visums bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck sichergestellt. D.h, das staatliche Stellen von dem Verpflichtungsgeber eventuelle Kosten einfordern.
Die Verpflichtungserklärung ist auf einem bundeseinheitlichen Formular abzugeben.
Voraussetzungen
- Eine Verpflichtungserklärung kann nur dann die Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts erfüllen, wenn der sich Verpflichtende die übernommene Verpflichtung aus eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln im Bundesgebiet bestreiten kann.
- Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat sich auf die Anzahl der Familienmitglieder des sich Verpflichtenden, denen er Unterhalt gewährt und auf die Anzahl der Ausländer, die eingeladen werden, zu beziehen.
- Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu berücksichtigen, weil auf Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 AufenthG nicht zugegriffen werden kann.
- Zu berücksichtigen sind dabei auch bestehende gesetzliche Unterhaltspflichten (§ 850c Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 bis 3 ZPO i. V. m. der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung).
- Sofern das Einkommen nicht ausreichend für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist oder die Einkommensverhältnisse nicht dargelegt werden sollen, besteht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung im BSC einzuzahlen oder ein Sparbuch zugunsten des Bürgeramtes zu sperren.
- Bei der Bedarfsberechung wird ein monatlicher Betrag pro Gast von 300,00 Euro bzw. bei Kindern unter 18 Jahren von 200,00 Euro zugrundegelegt.
- Sofern eine Sicherheitsleistung gezahlt wird oder ein Sparbuch zugunsten des Bürgeramtes gesperrt wird, erhöht sich dieser Betrag um eine Rückreisepauschale von 1.000,00 Euro pro Person.
- Diese Vorgänge können nur nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet werden.
Daten, die zum Ausfüllen des bundeseinheitlichen Formulars benötigt werden.
Benötigte Daten vom Gastgeber:
- Name
- Vorname/n
- Geburtstag und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Ausweisdokument (Art und Nummer)
- Adresse (Ort und Straße mit Hausnummer)
- Beruf
Benötigte Daten vom Gast:
- Name
- Vorname/n
- Geburtstag und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Reisepass-Nummer
- Adresse im Ausland (Ort, Straße mit Hausnummer und Heimatland)
- Verwandtschaftsbeziehung
- begleitender Ehegatte
- begleitende Kinder
- Dauer des Aufenthaltes
- Aufenthaltsort des Gastes in Deutschland sofern abweichend vom Wohnort/Anschrift des Gastgebers
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Ablauf
Wenn sie eine Verpflichtungserklärung beantragen wollen, müssen Sie einen Termin in einem der BürgerServiceCenter in Bremen vereinbaren.
- Vereinbaren Sie online einen Termin.
- Alternativ können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für eine Terminvereinbarung und weitere Fragen gerne unter 115 zur Verfügung.
- Sie müssen den Antrag persönlich in einem BürgerServiceCenter stellen (keine Vertretungsmöglichkeit).
- Sie bekommen das Original der Verpflichtungserklärung ausgehändigt.
- Das Original der Verpflichtungserklärung müssen Sie dann an den Gast weiterleiten.
- Der Gast muss das Original der Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Weitere Hinweise
- Eine Liste der Staaten, dessen Staatsangehörige ein Visum benötigen, steht auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zur Verfügung
- Für die Visumserteilung ist als weitere Voraussetzung das Vorliegen einer ausreichenden Krankenversicherung nachzuweisen. Dies wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung geprüft.
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Benötigte Unterlagen
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Zuständige Stellen
Termin absagen
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
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Formulare
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Gebühren / Kosten
29,00 EUR pro Gast
5,00 EUR für das Verwahrkonto bei Sicherheitsleistung
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Verpflichtungserklärung wird sofort ausgestellt.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 31.01.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.