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Visaverlängerung Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration

Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?
Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Basisinformationen

    Ein Visum kann verlängert werden, wenn das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegt werden und diese die rechtzeitige Ausreise verhindern. In diesen Fällen gilt das verlängerte Visum weiterhin für den gesamten Schengen-Raum.

    Sollten sonstige wichtige persönliche Belange vorliegen, die nicht zwingend eine rechtzeitige Ausreise verhindern, kann das Visum ggfs. als sogenanntes nationales Visum verlängert werden. Dieses Visum gilt dann nur für Deutschland.

    Voraussetzungen

    • Gültiges Reisedokument mit einer mindestens 3monatigen Geltungsdauer nach der geplanten Ausreise.
    • Krankenversicherungsschutz
    • Gesicherter Lebensunterhalt für die Dauer der beabsichtigten Aufenthaltsdauer
    • Finanzierung der Ausreise
    • Nachweis des vorgetragenen Grundes
  • Ablauf

    Wenn Ihr Visum abläuft, Sie aber aufgrund einer Notlage, s.u. Basisinformationen, Deutschland nicht verlassen können, senden Sie uns bitte eine begründete Mail mit Ihren persönlichen Daten und wie wir Sie erreichen können an: mailto:office@migrationsamt.bremen.de

  • Benötigte Unterlagen

    • Reisedokument

      Gültiges Reisedokument, welches noch 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist.

    • Krankenversicherung

      Nachweis einer Krankenversicherung für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer

    • Nachweis Lebensunterhalt

      Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
      Z.B. Verpflichtungserklärung eines im Bundesgebiet lebenden Verpflichtungsgebers.

    • Nachweis über die Finanzierung der Ausreise

      Z.B. Flugticket

    • Sonstige Nachweise

      Sonstige Nachweise, die die vorgetragenen Gründen belegen.
      Z.B. ärztliche Atteste, Bescheinigung für Ausfall von Flugverbindungen.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    30,00 EUR
    Bei schwerwiegenden persönlichen Gründen
    60,00 EUR
    Bei sonstigen wichtigen persönlichen Belangen

    gebührenfrei
    bei höherer Gewalt oder humanitären Gründen

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Verlängerung ist innerhalb der Gültigkeit des vorhandenen Visum zu beantragen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Über die Verlängerung des Visums wird sofort entschieden

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 01.07.2025

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