Verfahren

Nach der Registrierung und Anmeldung am Elster Onlie Portal (EOP) können die Belege angezeigt werden, sobald sie der Steuerverwaltung übermittelt wurden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen haben z. B. Arbeitgeber und Versicherungen für die Übermittlung der Belege zur Einkommensteuererklärung Zeit bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Näheres zur Registrierung am Elster Online Portal erhalten Sie unter www.elster.de.

Wollen Sie als Steuerberater auf die Daten Ihrer Mandanten zugreifen, besteht daneben die Möglichkeit, die Vollmachtsdatenbank Ihrer Steuerberaterkammer zu nutzen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihrer Steuerberaterkammer.

Weitere Hinweise

Wenn Sie Ihre Identifikationsnummer nicht finden, sollten Sie auf ihren letzten Steuerbescheid oder auf dem letzten Schreiben des Finanzamts nachsehen.
Auf diesen wird die Identifikationsnummer eingedruckt.
Alternativ können Sie diese unter
www.identifikationsmerkmal.de anfordern. Ggf. sind auch die Meldebehörden bei der Ermittlung behilflich.

Bei Fragen zur Anmeldung am ElsterOnline Portal wenden Sie sich per E-Mail an elsteronline@fa-hb.bremen.de

Bei Fragen zur Anmmeldung zur VaSt und damit zusammenhängender Fragen (Rechteverwaltung, Abrufcodebriefe, Freischaltcodebriefe, Infobriefe der Vollmachtsdatenbank) wenden Sie sich bitte per E-Mail an rechteverwaltungsstelle@fa-hb.bremen.de.