Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.
Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Erläuterungen zum Begriff des Arbeitseinkommens auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 17.07.2025