Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.
Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Aktualisiert am 31.01.2025