Welche Fristen sind zu beachten?

Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.