Verfahren

  • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Falls erforderlich fordert die zuständige Stelle weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
  • Die zuständige Stelle fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
  • Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
  • In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Gegebenenfalls ergänzt die zuständige Stelle den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
  • Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.

Rechtsgrundlagen