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Vorläufigen Reisepass beantragen

Wenn ein Reisepass - auch im "Expressverfahren" (innerhalb von 3-4 Tagen) - nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.

Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung eines "normalen" Reisepasses ausgestellt.

Voraussetzungen

Seit dem 12.12.2005 muss dieser maschinenlesbar sein. Im Regelfall wird ein vorläufiger Ausweis nur ausgestellt, wenn gleichzeitig ein neuer Reisepass (ePass) beantragt wird bzw. bereits beantragt wurde. In ganz besonderen Ausnahmefällen (wenn zum Beispiel eine lebensältere Person glaubhaft macht, dass der Reisepass nur für eine einmalige Auslandsreise benötigt wird) kann auch nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Ist der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt bzw. ist für ihn ein Betreuer (für die Aufenthaltsbestimmung) bestellt, müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

je nach Art des auszustellenden Dokuments; Angelegenheit muss individuell bei Vorsprache in einem der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven in den Bürgerbüros) geklärt werden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

von der Art des Dokumentes abhängig

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Fr. 29.09.23 um 10:45