Wie kann ich meinen Termin absagen?
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Wenn ein Reisepass - auch im "Expressverfahren" (innerhalb von 3-4 Tagen) - nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.
Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.
Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung eines "normalen" Reisepasses ausgestellt.
Seit dem 12.12.2005 muss dieser maschinenlesbar sein. Im Regelfall wird ein vorläufiger Ausweis nur ausgestellt, wenn gleichzeitig ein neuer Reisepass (ePass) beantragt wird bzw. bereits beantragt wurde. In ganz besonderen Ausnahmefällen (wenn zum Beispiel eine lebensältere Person glaubhaft macht, dass der Reisepass nur für eine einmalige Auslandsreise benötigt wird) kann auch nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Ist der Antragsteller noch keine 18 Jahre alt bzw. ist für ihn ein Betreuer (für die Aufenthaltsbestimmung) bestellt, müssen alle Erziehungsberechtigten der Ausstellung des vorläufigen Reisepasses zustimmen, jedenfalls aber derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig (mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.
Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.
sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
bei nur einem Erziehungsberechtigten
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von der Art des Dokumentes abhängig
6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).
je nach Art des auszustellenden Dokuments; Angelegenheit muss individuell bei Vorsprache in einem der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven in den Bürgerbüros) geklärt werden.
Aktualisiert am 08.08.2025