Verfahren

Die Erziehungsberechtigten erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen zu der zuständigen Grundschule in der Anmeldezeit das Kind anmelden.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung insbesondere aufgrund des schulärztlichen Gutachtens.  Die Schule kann über die Eltern gegebenenfalls. eine Stellungnahme von der Kindertagesstätte anfordern.

Rechtsgrundlagen