Reichen Sie den ausgefüllten Antrag unter entsprechender Angabe unter III.3. im Antragsformular bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der Leistung sowie deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht
Aktualisiert am 15.08.2025