Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
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Basisinformationen
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
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Ablauf
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Online Beantragung
- Nutzen Sie den Online-Dienst. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – Online Service“.
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst direkt hinterlegen.
- Wenn Sie die vollständigen Online-Funktionen des Dienstes nutzen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Bund-ID Nutzerkonto anmelden.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, können Sie sich auf der Anmeldeseite registrieren.
- Ohne die Anmeldung mit der Bund-ID ist für die weitere Bearbeitung des Antrags ein persönlicher Termin in der Waffenbehörde zur Prüfung Ihrer persönlichen Daten nötig.
- Nach der Prüfung des Antrags bekommen Sie die waffenrechtliche Erlaubnis und die Rechnung per Post zugeschickt.
Beantragung in Papierform
- Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder Sie erhalten ihn vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
- Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
- Sie erhalten den Bescheid per Post.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
Die Gebühren können unterschiedlich sein und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sie müssen den Verlust sofort anzeigen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
4 Wochen bis 8 Wochen
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 01.09.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.