Verfahren

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle kann von jedem Wettveranstalter, welcher über eine Erlaubnis (Konzession) nach den §§ 4a ff. GlüStV verfügt, bei der zuständigen Glücksspielaufsicht gestellt werden. Dies ist gem. § 10 des Bremischen Glücksspielgesetzes (BremGlüG) in der Stadtgemeinde Bremen das Ordnungsamt Bremen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven. Adressat dieser personenbezogenen Erlaubnis ist der Betreiber der Wettvermittlungsstelle. Wechselt dieser, ist eine neue Erlaubnis zu beantragen.

Weitere Hinweise

Weiterführende Informationen sind in einem Merkblatt zu den "Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle" zusammengefasst.