Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung" und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung " abzugeben.

Bei vorliegendem Lastschriftmandat wird die Wettbürosteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

Rechtsgrundlagen