Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung" und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung " abzugeben.
Bei vorliegendem Lastschriftmandat wird die Wettbürosteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.
Formulare
Anlage zur Wettbürosteuer Anmeldung
Wettbürosteuer-Anmeldung (Stand12.2019)
Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate: - Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für sonstige Gemeindesteuern".
Wo kann ich mehr erfahren?
Merkblatt - Wettbürosteuer
Bankverbindungen der Bremer Finanzämter
Aktualisiert am 11.08.2025