Bei Bekanntgabe des Bescheides im Inland: 1 Monat. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland: 3 Monate.
1 Monat bis 6 Monate
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 16.07.2025