Ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck muss gestellt werden.
Der unterschriebene und ausgefüllte Antrag kann per Post oder per E-Mail zugesandt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird ungültig, wenn sich die Anzahl der im Schein aufgeführten Haushaltsmitglieder, die in die geförderte Wohnung einziehen werden, ändert.
Formulare
Formular Wohnberechtigungsschein
Wo kann ich mehr erfahren?
Weitere Informationen und Vordrucke zum Wohnberechtigungsschein
Aktualisiert am 08.07.2025