Wohngeld wird frühestens ab dem Monat des Antragseinganges bewilligt.
Verzögerung bei der Antragsbearbeitung
Auf Grund der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle kommt es leider zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Aktualisiert am 23.03.2023