Verfahren

Für die Bewilligung von Wohngeld muss ein Onlineantrag oder ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck gestellt werden. Die dazu gehörenden Unterlagen können nachgereicht werden. Formlos eingereichte Anträge wirken nur fristwahrend, ein formeller Antrag muss nachgereicht werden. Der Antrag und die Unterlagen können persönlich, per Post oder über den Onlineantrag eingereicht werden.

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes kann ein erneuter Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

Für selbstbewohntes Eigentum in einem eigenen Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen kann Wohngeld nur in Form von Mietzuschuss beantragt werden.

Rechtsgrundlagen