Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Die Abmeldung muss erfolgen,
Die Abmeldung entfällt in folgenden Fällen:
Abmeldung ins Ausland
Abmeldung einer Nebenwohnung, ohne das eine weitere, neue Wohnung in Deutschland bezogen wird.
Hinweise:
Bei einem Wegzug ins übrige Bundesgebiet ist keine Abmeldung mehr notwendig, da diese durch die Anmeldung bei der Meldebehörde am Ort der neuen Wohnung automatisch erfolgt.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Aktualisiert am 31.01.2025