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Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)

Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
  • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
  • Führerscheine werden nicht geändert.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.

Welche Fristen sind zu beachten?

2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofort bei persönlicher Vorsprache

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine