Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.
2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.
sofort bei persönlicher Vorsprache
keine
Aktualisiert am 26.09.2023