Dieses Angebot befindet sich derzeit noch im Aufbau und startet erst in Kürze. Der Online-Dienst ist daher noch nicht verfügbar. Sobald der Dienst verfügbar ist, finden Sie den entsprechenden Link an dieser Stelle.

Sie sind innerhalb von Bremen umgezogen? Jetzt ist die Ummeldung inklusive neuer Anschrift auf Ihrem Personalausweis online möglich. Die Ersten, die das Angebot nutzen können, sind alleinstehende, volljährige Personen ohne minderjährige Kinder. Der Dienst wird fortlaufend ausgebaut.

Für alle anderen Personen besteht dennoch die Möglichkeit Antragsunterlagen zur Wohnsitzummeldung digital abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie in der verlinkten Dienstleistungsbeschreibung "Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)" unter "Weitere Informationen".

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Weitere Informationen finden Sie in der verlinkten Beschreibung "Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)" unter "Weitere Informationen".

Voraussetzungen

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.

Außerdem benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inkl. PIN (mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?")
  • oder eine eID-Karte (weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?")
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesengerät
  • die AusweisApp (weitere Informationen zur AusweisApp finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?") für Ihren Computer oder Ihr Smartphone.

Vorerst steht dieses Angebot folgendem Personenkreis zur Verfügung:
Volljährige alleinstehende Personen (ledig, geschieden, Ehe aufgehoben, verwitwet, eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben, eingetragener Lebenspartner verstorben, Familienstand nicht bekannt) ohne minderjährige Kinder. 

Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.