Entweder brauchen Sie eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, der Grad der Behinderung ist dabei unerheblich.
Das ist von der jeweiligen finanziellen Einkommens- und Vermögensituation des Antragstellers abhängig und wird durch die Wirtschaftlichen Hilfen des Amtes für Soziale Dienste nach den Einkommens- und Vermögenrichtlinien des SGB XII geprüft.
Alle Einkommens- und Ausgabennachweise sowie Nachweise über Vermögen
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.
ca. 10 Wochen kann das dauern
Wo kann ich mehr erfahren?
Zuständigkeiten Zentrale Fachstelle Wohnen
Aktualisiert am 15.07.2025