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Zeitlichen Gesamtumfang und Organisationsstruktur der beruflichen Betreuungstätigkeit mitteilen

Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert? Bei Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur müssen Sie diese der Stammbehörde mitteilen.

  • Basisinformationen

    Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
    Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit unverzüglich mitteilen.
    Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
    Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
  • Ablauf

    Sie können den Nachweis über die Änderungen auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

    • schriftlich per Post
    • per Mail
    • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

    Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis über die Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs
    • Nachweis über die veränderte Organisationsstruktur
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bei Änderungen müssen Sie diese sofort mitteilen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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