Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert? Bei Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs oder der Organisationsstruktur müssen Sie diese der Stammbehörde mitteilen.
Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs und der Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit unverzüglich mitteilen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Aktualisiert am 10.10.2025