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Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven Recht und Verbraucherschutz

Sie haben ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven.

  • Basisinformationen

    Sie alle haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven. Sie können also die Senatsbeschlüsse zu Kindergartengebühren genauso erhalten wie die Verwaltungsvorschriften der Sozialverwaltung über „angemessene“ Miethöhen und ... Einen Teil diese Informationen muss die Verwaltung Ihnen im zentralen elektronischen Informationsregister kostenfrei zur Verfügung stellen. Das elektronische Informationsregister der Freien Hansestadt Bremen finden Sie auf der Internetseite www.bremen.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice/Transparenzportal.

    Das Transparenzportal enthält eine umfassende Sammlung von Gesetzen und Verordnungen aus Bremen und Bremerhaven.

    Wenn Sie im elektronischen Informationsregister nicht fündig werden, können Sie bei allen Behörden des Landes, der Gemeinden und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Antrag auf Informationszugang stellen.

    Bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Informationszugang und sonstigen Fragen zur Informationsfreiheit können Sie sich an uns wenden.

  • Zuständige Stellen

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Aktualisiert am 24.04.2025

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