Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und Sie Ihre Arbeiten einstellen möchten, müssen Sie dafür einen Abschlussbetriebsplan aufstellen und bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Um die Maßnahmen zur Einstellung des Betriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Betriebsüberwachung.
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel, weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschlussbetriebsplan muss von der Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Bergbauvorhaben liegt, zugelassen werden.
Der Abschlussbetriebsplan beschreibt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass nach der Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Weiteres hat und die Oberfläche wieder nutzbar ist. Das bedeutet,
Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:
Damit Sie die Zulassung für Ihren Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie können die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
575,00 EUR bis 17.251,50 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans erhalten haben.
1 Monat bis 6 Monate Die Bearbeitungsdauer variiert stark mit dem Umfang und der Komplexität der geplanten Maßnahmen. Als Orientierung können Sie mit 1 bis 6 Monaten rechnen.
Aktualisiert am 24.02.2026