Verfahren

Sie können die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
  • Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Sie müssen Ihren Hauptbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Die Bergbehörde entscheidet  über die Zulassung.
  • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und die von der Bergbehörde geprüft werden.

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Laufzeit des Hauptbetriebsplans

Der Zeitraum, den Ihr Hauptbetriebsplan beschreibt, umfasst in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Bergbehörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend in einem bergrechtlichen Verfahren geprüft werden muss.

Wenn Sie die Tätigkeit Ihres Betriebs für bis zu 2 Jahre unterbrechen, führen Sie den Betrieb in dieser Zeit rechtlich gesehen trotzdem weiter. Erst wenn die Unterbrechung länger als 2 Jahre andauert, müssen Sie dafür eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Sie sind von der Betriebsplanpflicht ausgenommen, wenn Sie als Aufsuchungsbetrieb ein Gebiet erkunden wollen und dabei

  • keine Vertiefungen in der Oberfläche planen,
  • keine maschinelle Kraft anwenden,
  • keine Arbeiten unter Tage durchführen und
  • keine explosionsgefährlichen oder zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe verwenden.

Wenn Ihr Betrieb eine geringe Gefährlichkeit oder Bedeutung aufweist, können Sie sich von der Betriebsplanplicht befreien lassen, wenn

  • der Schutz Ihrer Beschäftigten und Dritter und
  • das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche sichergestellt sind, und
  • sich Ihr Vorhaben nicht auf dem Festlandsockel befindet.

Wenn Sie gemeinsam mit anderen Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten wollen, kann die zuständige Behörde verlangen, dass Sie einen gemeinschaftlichen Betriebsplan aufstellen.

Bei Vorhaben, die wesentliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben können, sollten Sie die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig informieren, also noch vor dem Einreichen eines Antrags. Auf diese Weise kann die öffentliche Meinung in die Planung des Unternehmens einfließen, bevor die Planung verfestigt ist.