Wenn für ein Bergbauvorhaben eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, müssen Sie einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan aufstellen.
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen Ihr gesamtes Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, müssen Sie ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen. Dazu müssen Sie den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festlegen:
Mit Ihnen und unter Beteiligung weiterer Behörden und Stellen, wird auf der Grundlage einer Kurzbeschreibung des Vorhabens ein Scoping-Termin durchgeführt. Zusätzlich wird hier die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) auch in digitaler Form durchgeführt werden.
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Bergbauvorhaben liegt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat noch keine „gestattende“ Wirkung. Sie dürfen noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Abraum- oder Gewinnungsarbeiten, seismische Untersuchungen, Bohrplatzherstellung oder die Durchführung von Bohrungen. Dazu müssen in weiteren Schritten gesonderte Verfahren zur Zulassung von durch Sie einzureichenden Haupt- beziehungsweise Sonderbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, dürfen Sie konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.
Damit ein positiver Beschluss zu Ihrem obligatorischen Rahmenbetriebsplan getroffen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr Vorhaben einen der folgenden Punkte umfasst:
Sie können die Zulassung für Ihren Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
575,00 EUR bis 17.251,00 EUR
5 Jahre Geltungsdauer:
Wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach Bestandskraft des Beschlusses mit dem Vorhaben begonnen haben, verfällt der Beschluss.
1 Jahr bis 3 Jahre
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Umfang und der Komplexität, sowie von den geplanten Maßnahmen und der Qualität der Antragsunterlagen. Als Orientierung können Sie mit 1 bis 3 Jahren rechnen.
Aktualisiert am 19.05.2026