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Zulassung eines Sonderbetriebsplans für Bergbau beantragen

  • Bauen und Immobilien

Wenn Ihr Unternehmen Bergbauarbeiten durchführen will, die zu detailliert für den Hauptbetriebsplan sind und bisher nicht geregelt wurden, können Sie einen Sonderbetriebsplan erstellen und bei der zuständigen Bergbehörde hierfür eine Zulassung beantragen.

  • Basisinformationen

    Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.
    Für bestimmte Teile des Betriebs oder für bestimmte Vorhaben kann die zuständige Bergbehörde Sonderbetriebspläne fordern.
    Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise:

    • Lage und Ausdehnung,
    • technische Umsetzung,
    • zeitliche Planung,
    • mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
    • Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt
    • Betriebs- und Arbeitssicherheit. 

    Sonderbetriebspläne beschreiben z.B. Verfahren, die sich wiederholen und sich über mehrere Hauptbetriebsplanperioden erstrecken. Sie können auch längerfristige Maßnahmen wie die Errichtung und den Betrieb von Halden, Schachtfördergerüsten, Bewetterungsanlagen o.ä. beschreiben. Die im Sonderbetriebsplan beschriebenen Maßnahmen brauchen nicht mehr im Hauptbetriebsplan beschrieben werden, es kann auf den Sonderbetriebsplan verwiesen werden.

    Solche Maßnahmen können weiter sein:

    • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
    • Verwertung von Fremdmassen,
    • Rutschungen an Böschungen,
    • der Bau einer Gastrocknungsanlage,
    • der Bau von Aufbereitungsanlagen oder Erkundungsanlagen,
    • geophysikalische Arbeiten,
    • seismische Aufsuchungsarbeiten,
    • Durchführung einer Tiefbohrung,
    • Maßnahmen zur Rekultivierung ehemaliger Bergbaugebiete oder
    • der Bau von Wegen und Zufahrten.Bau von Tankstellen und Fahrzeugwaagen
    • Bau von Anlagen der Energieerzeugung („Grubenkraftwerk“)
    • Monitoring

    Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der Bergbehörde des Bundeslandes zugelassen werden, in dem Ihr Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt. 

    Voraussetzungen

    Damit Sie die Zulassung für Ihren Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätzen beziehungsweise die Rechte über bergeigene Bodenschätze besitzen.
    • Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
    • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegen, nicht beeinträchtigt werden. 
    • Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen Vorsorge treffen, dass
      • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
      • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
      • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
        • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
        • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
        • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
        • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken
    • Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, die die oben genannten Risiken abdeckt.
  • Ablauf

    Sie können die Zulassung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Beantragung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder
      • ein Unternehmenskonto
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. 

    Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen: 

    • Sie müssen Ihren Sonderbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein. 

    Weitere Verfahrensschritte: 

    • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Beantragung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Die Bergbehörde entscheidet über die Zulassung.
    • Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihre Zulassung mitgeteilt wird.
    • Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und die von der Bergbehörde geprüft werden.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
    • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen Bergbehörde.
    • Zusätzlich zu den Angaben im Hauptbetriebsplan, können im Sonderbetriebsplan folgende Unterlagen nötig sein:
      • gegebenenfalls Nachweis über die wasserrechtliche Erlaubnis,
      • vollumfängliche Darstellung der Standortsituation mit Abstand zu Schutzgebieten und bestehender Infrastruktur
        • geologische Gutachten
        • hydrogeologische Gutachten
        • naturschutzfachliche Beiträge
        • technische Beschreibungen der benötigten Anlagen, unter anderem für Bohrungen, Maschinen, Aufbereitungen
        • Angaben zu Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und Betriebsüberwachung
        • Nachweise über ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen)
        • Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung, naturschutzfachliche Beiträge, Lärmgutachten
      • Maßnahmen zur Wasserwirtschaft
      • Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
      • Maßnahmen zum Immissionsschutz
      • Beschreibung der Betriebseinrichtungen, etwa Büro- und Sozialräume, Park- und Abstellplätze, Lagerflächen, Werkstätten, Tankstellen
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    575,00 EUR bis 17.251,50 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Sonderbetriebsplans erhalten haben.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Monat bis 6 Monate

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 24.02.2026

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