Wenn Ihr Unternehmen Bergbauarbeiten durchführen will, die zu detailliert für den Hauptbetriebsplan sind und bisher nicht geregelt wurden, können Sie einen Sonderbetriebsplan erstellen und bei der zuständigen Bergbehörde hierfür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan.
Für bestimmte Teile des Betriebs oder für bestimmte Vorhaben kann die zuständige Bergbehörde Sonderbetriebspläne fordern.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise:
Sonderbetriebspläne beschreiben z.B. Verfahren, die sich wiederholen und sich über mehrere Hauptbetriebsplanperioden erstrecken. Sie können auch längerfristige Maßnahmen wie die Errichtung und den Betrieb von Halden, Schachtfördergerüsten, Bewetterungsanlagen o.ä. beschreiben. Die im Sonderbetriebsplan beschriebenen Maßnahmen brauchen nicht mehr im Hauptbetriebsplan beschrieben werden, es kann auf den Sonderbetriebsplan verwiesen werden.
Solche Maßnahmen können weiter sein:
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der Bergbehörde des Bundeslandes zugelassen werden, in dem Ihr Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.
Damit Sie die Zulassung für Ihren Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:
Sie können die Zulassung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Rechtsbehelf:
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Die Antragsplattform BergPass ermöglicht Ihnen, alle bundesbergrechtlichen Vorgänge online abzuwickeln.
575,00 EUR bis 17.251,50 EUR In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren wie zum Beispiel der wirtschaftliche Wert, der Zeitaufwand, gutachterliche Stellungnahmen und Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden ein.
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Sonderbetriebsplans erhalten haben.
1 Monat bis 6 Monate
Aktualisiert am 24.02.2026