Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt und Sie werden in das amtliche bundesweite Anwaltsverzeichnis eingetragen.
Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Webseite.
Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
Sollten Sie über ein entsprechendes Postfach verfügen, können Sie den Antrag über ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.
Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt, über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original.
Gegebenenfalls Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.
Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.
Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.
Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.
Vereinfachtes Onlineformular
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt etwa 3 Wochen.
Aktualisiert am 31.01.2025