Verfahren

Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II  bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.

Achtung: 

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs muss in der Regel der letzte Inhaber des Dokuments bei der Zulassungsbehörde persönlich vorsprechen. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
  • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.

Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Ersatz-ZB II wird nach Freigabe per Post versendet.

Rechtsgrundlagen