Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich man gemeldet ist oder den gewerblichen Sitz hat.
Achtung:
Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Ersatz-ZB II wird nach Freigabe per Post versendet.
Wo kann ich mehr erfahren?
Flyer Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Aktualisiert am 02.10.2025