Zum Erlangen der Erweiterten Berufsbildungsreife (ErwBBR) an der Erwachsenenschule anmelden
Wenn Sie als Erwachsener die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) erwerben wollen und nicht vollzeit berufstätig sind, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
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Basisinformationen
Die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) gehört zum Bildungsangebot der Erwachsenenschule.
Die Erweiterte Berufsbildungsreife ist Grundlage für viele Ausbildungsberufe in der Dualen Ausbildung (also der Ausbildung im Betrieb ergänzt um den Besuch der Berufsschule). Sie entspricht dem Erweiterten Hauptschulabschluss am Ende der 10. Klasse.
Voraussetzungen
- Erreichen des 18. Lebensjahres und Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach § 54 des Bremischen Schulgesetzes.
- Fristgemäße Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung (abgeprüft werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau der 8. Klasse).
- Nachweis einer (auch geringfügigen) Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten oder einer aktuellen Berufstätigkeit. Anerkannt werden können auch: Zeiten der Arbeitslosigkeit, freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr oder Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind/ eine pflegebedürftige Person gehört zum Haushalt), Status als Geflüchtete:r
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Ablauf
- Während der Bewerbungsfristen können Sie sich online anmelden.
- Melden Sie sich über das Anmeldeformular der Erwachsenenschule an.
- Den Link finden Sie unter „Online Services“ – „Erwachsenenschule Online-Anmeldung“.
- Nach der Online-Anmeldung reichen Sie die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich per Post bei der zuständigen Stelle ein.
- Den Bewerbungsbogen finden Sie unter "Formulare".
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Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular
- einen tabellarischen Lebenslauf mit Passfoto, Datum und Unterschrift
- eine aktuelle Bremer Meldebescheinigung oder (bei erstem Wohnsitz in Niedersachsen) eine Freistellungserklärung der Landesschulbehörde Niedersachsen
- eine Kopie Ihres Passes oder Personalausweises
- eine beglaubigte Zeugniskopie des höchsten bisher erworbenen Bildungsabschlusses oder eine beglaubigte Kopie des Abgangszeugnisses
- evtl. Kopien von Zertifikaten zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Zweitsprache
- Nachweise über
- aktuelle Berufstätigkeit oder
- Berufstätigkeit über mindestens 6 Monate oder
- Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder
- Zeiten der Arbeitslosigkeit oder
- Status als Geflüchtete:r oder
- Wehr- oder Ersatzdienst oder
- freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Bewerbungszeitraum für den Schulbeginn im August beginnt in der Regel ab Mitte Februar. Der Bewerbungszeitraum für den Schulbeginn im Februar beginnt in der Regel ab Mitte September.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 02.04.2026