Verfahren

Für die Berechnung der Zuschüsse zu Elternbeiträge ist die „Elternbeitragsstelle“ zuständig.

Online-Service

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Online-Service „Kita-Portal“ benutzen. Dort finden Sie alle notwendigen Angaben. Ihre Unterlagen werden direkt an die zuständige Stelle gesendet. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Antrag in Papierform

Alternativ Reichen Sie den Antrag oder den Selbstauskunftsbogen zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der „Elternbeitragsstelle“ ein.

Nach der Berechnung erhalten Sie einen Bescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Wenn Sie Sozialleistungen bekommen oder einen sogenannten Bremen-Pass besitzen, müssen Sie keinen Elternbeitrag zahlen. Auch die Kosten für das Mittagessen müssen Sie dann nicht zahlen. Sie müssen aber trotzdem Auskunft geben und diese Nachweise der zuständigen Stelle zusenden, erst dann können die Beiträge erlassen werden. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstleistungsbeschreibung, siehe „Weitere Informationen“.